Liebe Schülerinnen und Schüler,

auch im Schuljahr 2024/25 wird es wieder ein Sozialpraktikum in der Klassenstufe 10 geben. Dieses Praktikum soll im Unterschied zum BoGy-Praktikum nicht der beruflichen Orientierung, sondern der Förderung sozialer Kompetenzen dienen. D.h. ihr sollt den Lebensalltag von kurzzeitig oder langfristig hilfebedürftigen Menschen in unserer Region kennen lernen und dazu angeregt werden, euch selbst dauerhaft sozial zu engagieren. Das bedeutet, dass ihr für die Praktikumstage vom Unterricht freigestellt werdet und ihr in dieser Zeit Menschen in ihrem Alltag in einer sozialen Einrichtung begleitet. Nach dem Praktikum verfasst ihr einen Bericht und gebt diesen als Ersatz für eine Klassenarbeit im Fach Ethik oder Religion fristgerecht bei eurer Ethik- bzw. Religionslehrkraft ab.

Alles Weitere erfahrt ihr im Religions- bzw. Ethikunterricht oder ihr fragt bei Frau Stötzel (stz@mgm-schule.de) nach.

Termine: 04.11.-08.11.2024 (Klasse 10 c,d) und 02.06.-06.06.2025 (Klasse 10 a,b,e)

Wer will, kann das Praktikum in den Ferien oder außerhalb der Unterrichtszeit freiwillig verlängern. Das solltet ihr jedoch individuell mit der Institution absprechen und dabei auch euren Versicherungsschutz für das Ferienpraktikum abklären.
Die inhaltliche Vorbereitung des Praktikums findet in den ersten Schulwochen im Rahmen des Ethik- bzw. Religionsunterrichts statt. Von eurem/eurer Religions- bzw. EthiklehrerIn könnt ihr bei Bedarf eine Liste aller Sozialeinrichtungen erhalten, die uns in den Vorjahren Plätze zur Verfügung gestellt haben.

Ihr setzt euch telefonisch mit einer Einrichtung eurer Wahl (bitte keinesfalls nur per E-Mail!!!) in Verbindung, vereinbart ein Vorstellungsgespräch, lasst euch die Zusage eurer Praktikantenstelle von der Einrichtung schriftlich auf dem Vordruck bestätigen und leitet diese Bestätigung fristgerecht an eure Religions- oder Ethiklehrkraft weiter.

Ihr könnt euch bei allen sozial-karitativen Einrichtungen bewerben, bei denen ihr mit hilfebedürftigen Menschen zu tun habt. Praktika in Arztpraxen, bei der Schulsozialarbeit oder bei Einrichtungen für Jugendliche in eurem Alter sind in der Regel nicht genehmigungsfähig. Wenn ihr euch unsicher seid, ob eure Stelle genehmigungsfähig ist, fragt bitte vor der Bewerbung bei Frau Stötzel nach. Ein Praktikum in einer Grundschule ist möglich, sofern ein besonderer sozialer Schwerpunkt gegeben ist, z.B. Inklusionsklasse o. Ä., und die Arbeitszeit nicht weniger als 25 Wochenstunden beträgt.

Spätestens bis zum 30. September 2024 (Klasse 10c 10d) müsst ihr eure Stellenzusage abgegeben haben. Spätestens bis zum 05. Mai 2025 (Klasse 10a,b,e) müsst ihr eure Stellenzusage abgegeben haben.

Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung, darum besteht Versicherungsschutz. Auf alle Fälle solltet ihr aber beachten, dass manche Einrichtungen besondere Impfnachweise oder sogar ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen, das ihr rechtzeitig beantragen müsst. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig nach einer Stelle umzusehen und diese Fragen bei der Bewerbung anzusprechen.
Solltet ihr weitere Fragen haben oder sollten während des Praktikums Probleme auftauchen, könnt ihr euch an eure Religions- bzw. Ethiklehrkraft oder direkt an Frau Stötzel wenden.

Ein gutes Gelingen wünschen euch
S. Windisch und M. Neugebauer (Schulleitung), E. Stötzel (Koordinatorin des Sozialpraktikums)

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