Schulbusse/ Fahrkarten
Wir empfehlen den Eltern der Fahrschüler das Deutschland-Ticket JugendBW per online direkt unter www.rvf.de zu beantragen. Eine Schulbescheinigung wird nicht benötigt. Die Fahrtkostenerstattung entfällt (auch beim Kauf von Einzelfahrscheinen).
Anders sieht es bei Eltern von "Drittkindern" aus: Hier gibt es eine Erstattung.
Ansonsten gilt generell:
Für evtl. Rückfragen möchten sich die Eltern bitte an den OEPNV des Schulträgers unter der Tel.-Nr. 0761 - 2187 1200 oder per Mail an oepnv@lkbh.de wenden.
Liebe Eltern,
durch die Einführung des D-Tickets Jugend BW ergeben sich hinsichtlich der Erstattung der Fahrtkosten für „Drittkinder“ ab dem Schuljahr 2024/25 diverse Änderungen. Die gute Nachricht vorweg: Die Fahrtkosten werden weiterhin erstattet! Allerdings müssen Sie zunächst beim Erwerb eines Abos (D-Ticket Jugend BW) bzw. von Einzelfahrkarten in Vorleistung treten. Eine Erstattung erfolgt erst am Ende des jeweiligen Schuljahres bzw. am Anfang des nachfolgenden Schuljahres. Hierzu ist folgende Änderung zu beachten:
Der Befreiungs- und Erstattungsantrag ist in einem Antrag zusammen-gefasst und wird nicht mehr vom MGM versandt, sondern kann von unserer Homepage heruntergeladen werden. Das Formular befindet sich unter der Rubrik „Schulbusse/Fahrkarten“.
Bitte den Antrag leserlich ausfüllen und zusammen mit folgenden Anlagen
- Schulbescheinigungen der SuS (Kind 1 und 2), sofern sie nicht das MGM besuchen
und
- Bescheinigungen der VAG zur Vorlage beim Finanzamt oder Nachweis des Erwerbs von Einzelfahrscheinen für alle Kinder
bis spätestens zum 31.10. des Folgeschuljahres per E-Mail an petra.loewold@lkbh.de versenden.
Erst wenn der Antrag nebst sämtlichen Anlagen fristgerecht vorliegt, wird dieser an den Schulträger zwecks Erstattung weitergeleitet, andernfalls erfolgt keine Erstattung!
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den ÖPNV des Schulträgers und zwar per Mail an oepnv@lkbh.de.
Die Schulleitung
07.02.2025