Entschuldigungspraxis

Überarbeitete Version der Entschuldigungspflicht (Stand: 18.12.2024)

 

Kann ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen, muss dies der Schule unverzüglich mitgeteilt werden.

 

In der Regel erfolgt diese Mitteilung am Tag der Verhinderung bis 07:50 Uhr direkt über Webuntis (Anleitung in der separaten Datei).

 

Neu: Seit Oktober 2024 können Sie Ihr Kind bei Erkrankung selbst entschuldigen. Wird diese Entschuldigung direkt über den Elternzugang bei Webuntis am MGM eingereicht, gilt dies bereits als Entschuldigung. Das heißt, dass Sie keinen unterschriebenen und formlosen Zettel mit Unterschrift oder E-Mail an die Klassenlehrkraft nachreichen müssen und das Sekretariat weder per Telefonanruf noch E-Mail informieren müssen.

Nur in Ausnahmefällen kann die Meldung per E-Mail (mgm@lkbh.de) oder telefonisch (07631-973960) erfolgen.

Dabei bitten wir Sie um folgende Informationen:

  • Name, Klasse und Klassenlehrkraft bzw. Tutorin/Tutor der Schülerin/des Schülers
  • Grund und voraussichtliche Dauer der Abwesenheit

 

Bei Krankmeldung per E-Mail muss die Nachricht an das Sekretariat (mgm@lkbh.de) UND an die Klassenlehrkraft und die Tutorin/den Tutor geschickt werden. Das Sekretariat trägt die Abwesenheit zeitnah in das elektronische Klassenbuch ein. Dies ist wichtig, damit die Sicherheit der Schüler gewährleistet werden kann. Für die Klassenlehrkraft sowie für die Tutoren zählt die E-Mail als schriftliche Entschuldigung.

 

Erfolgt die Mitteilung an die Schule nur telefonisch, muss bei Rückkehr der Schülerin/des

Schülers in den Schulbetrieb eine schriftliche Entschuldigung der Klassenlehrkraft bzw.

Tutorin/Tutor vorgelegt werden. Diese schriftliche Mitteilung kann als E-Mail oder in Papierform erfolgen.

Dauert die Abwesenheit länger als ursprünglich mitgeteilt, ist die Schule erneut zu

informieren.

 

Entschuldigungen müssen immer zeitnah eingereicht werden. Geschieht dies erst nach mehreren Tagen, so kann die Klassenlehrkraft oder Tutorin/Tutor die Fehlzeit als „unentschuldigt“ ins digitale Klassenbuch eintragen. Treten Fehlzeiten gehäuft auf, so kann dies zu einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis führen.

 

Die Schule kann im Einzelfall die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Die Entscheidung ist bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen in das Ermessen des

Klassenlehrers, bei "auffallend häufigen Erkrankungen" in das Ermessen des Schulleiters/der Schulleiterin gestellt.

 

Attest-Pflicht bei Leistungsnachweisen (Klassen 11 + 12)

Bei Abwesenheit in allen angekündigten Leistungsnachweisen (Klausur, Test, GFS, sportliche Leistungsabnahme wie z.B. Cooper-Test usw.) muss eine ärztliche Bescheinigung zeitnah, im Idealfall am gleichen Tag, nachgereicht werden.

 

 

Abmeldung im Laufe des Unterrichtstages (Klassen 5 -10)

Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler sich im Laufe des Schultages

vom Unterricht wegen Krankheit abmelden. Um diese Situation für die Eltern transparenter zu machen, müssen alle betroffenen Schülerinnen und Schüler einen Vordruck im Sekretariat

abholen. Die ausgefüllte Mitteilung wird von der entlassenden Lehrkraft abgezeichnet

(+ Vermerk im Klassenbuch). Die Eltern bestätigen durch Unterschrift auf diesem Vordruck,

dass Sie Kenntnis von der Abmeldung haben und leiten dieses Schriftstück der

Klassenlehrkraft zu.

 

Abmeldung im Laufe des Unterrichtstages (Klassen 11 + 12)

Schüler und Schülerinnen der Klassen 11 und 12 melden sich im Sekretariat ab, wenn sie im Laufe des Schultages krank werden. Das Sekretariat/die Lehrkraft trägt die Abwesenheit ins digitale Klassenbuch ein.

 

 

Abmeldung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (AGs, …)

  • Eine Abmeldung von einer Arbeitsgemeinschaft ist nur zum Schulhalbjahr möglich.
  • Von der Ganztagesbetreuung können Schüler/-innen ausschließlich von ihren Eltern

über die Schulsozialarbeit abgemeldet werden.

 

Beurlaubung

Alle absehbaren Unterrichtsversäumnisse müssen schriftlich und rechtzeitig vorab beantragt

werden. Dazu zählen u.a. Arztbesuche, die unbedingt während der Unterrichtszeit stattfinden

müssen, Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgespräche, ...

Die Anträge sind schriftlich an die Klassenlehrkraft bzw. den Tutor/die Tutorin zu richten.

Bei Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern der Kursstufe in Einzelstunden ist gleichzeitig zusätzlich eine Information an alle Fachlehrkräfte erforderlich.

 

Alle Beurlaubungsanträge, die Tage vor oder nach Ferienabschnitten betreffen oder

Zeiträume von mehr als 2 Tagen umfassen, sind rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen.

Entschuldigungspraxis_24_11_2024
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