Entschuldigungspraxis

Überarbeitete Version von Entschuldigungspflicht

Kann ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen,
muss dies der Schule unverzüglich mitgeteilt werden. Dabei bitten wir Sie um folgende
Informationen:
• Name, Klasse und Klassenlehrkraft bzw. Tutor*in der Schülerin/ des Schülers
• Grund und voraussichtliche Dauer

In der Regel erfolgt diese Mitteilung am Tag der Verhinderung bis 8:30 Uhr. Diese kann – bevorzugt – per Email oder telefonisch (07631/973960) erfolgen.

Neu: Bei Krankmeldung per Email muss die Nachricht an das Sekretariat (mgm@lkbh.de) UND an die Klassenlehrkraft / Tutor*in geschickt werden. Das Sekretariat trägt die Abwesenheit zeitnah in das elektronische Klassenbuch ein. Dies ist wichtig, damit die Sicherheit der Schüler gewährleistet werden kann. Für die Klassenlehrkraft sowie Tutor*in zählt die Email als schriftliche Entschuldigung.

Erfolgt die Mitteilung an die Schule nur telefonisch, muss bei Rückkehr der Schülerin/des
Schülers in den Schulbetrieb eine schriftliche Entschuldigung der Klassenlehrkraft bzw.
Tutor*in vorgelegt werden. Diese schriftliche Mitteilung kann als e-mail oder in Papierform
erfolgen.

Dauert die Abwesenheit länger als ursprünglich mitgeteilt, ist die Schule erneut zu
informieren.

Entschuldigungen müssen immer zeitnah eingereicht werden. Geschieht dies erst nach mehreren Tagen, so kann die Klassenlehrkraft/ Tutor*in die Fehlzeit als „unentschuldigt“ ins digitale Klassenbuch eintragen.

Die Schule kann im Einzelfall die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Die Entscheidung ist bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen in das Ermessen des
Klassenlehrers, bei "auffallend häufigen Erkrankungen" in das Ermessen des Schulleiter*in gestellt.

Abmeldung im Laufe des Unterrichtstages
Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler sich im Laufe des Schultages
vom Unterricht wegen Krankheit abmelden. Um diese Situation für die Eltern transparenter zu
machen, müssen alle betroffenen Schülerinnen und Schüler einen Vordruck im Sekretariat
abholen. Die ausgefüllte Mitteilung wird von der entlassenden Lehrkraft abgezeichnet
(+ Vermerk im Klassenbuch). Die Eltern bestätigen durch Unterschrift auf diesem Vordruck,
dass Sie Kenntnis von der Abmeldung haben und leiten dieses Schriftstück der
Klassenlehrkraft zu.

Volljährige Schüler/Schülerinnen melden sich im Sekretariat ab, wenn sie im Laufe des
Schultages krank werden. Das Sekretariat trägt die Abwesenheit ins digitale Klassenbuch. Erfolgt die Abmeldung per Email, so ist das Sekretariat UND alle Fachlehrkräfte zu informieren.

Abmeldung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (AGs, …)
• Eine Abmeldung von einer Arbeitsgemeinschaft ist nur zum Schulhalbjahr möglich!
• Von der Ganztagesbetreuung können Schüler/innen ausschließlich von ihren Eltern
über das Sekretariat abgemeldet werden!

Beurlaubung
Alle absehbaren Unterrichtsversäumnisse müssen schriftlich und rechtzeitig vorab beantragt
werden! Dazu zählen u.a. Arztbesuche, die unbedingt während der Unterrichtszeit stattfinden
müssen, Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgespräche, ...

Die Anträge sind schriftlich an die Klassenlehrkraft bzw. den/die Tutor*in zu richten.
Bei Abwesenheiten von Schüler*innen der Kursstufe in Einzelstunden ist gleichzeitig
zusätzlich eine Information an alle Fachlehrkräfte erforderlich.

Alle Beurlaubungsanträge, die Tage vor oder nach Ferienabschnitten betreffen oder
Zeiträume von mehr als 2 Tagen umfassen, sind rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen!

 

Stand: 04.10.2022

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