Neue Corona-VO Schule gilt ab Montag, 29.11.
Was ändert sich?
-> Der fachpraktische Sportunterricht für Klassen 5 - 10 darf nur noch kontaktfrei erfolgen. Hilfestellung mit Maske bleibt möglich.
-> Im Musikunterricht ist das Singen in Räumen nur noch mit Maske erlaubt (sofern 2m Abstand in alle Richtungen eingehalten wird).
Blasinstrumente dürfen nur noch in sehr großen Räumlichkeiten wie Aula oder Sporthalle gespielt werden.
-> Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind nun auch im Inland bis 31. Januar 2022 untersagt.
-> Volljährige Schüler*innen sind für den Eintritt zu Veranstaltungen/Einrichtungen/Geschäften etc. nicht mehr durch Vorlage eines Schülerausweises o.ä. von der Testpflicht befreit.
Was ändert sich?
-> Der fachpraktische Sportunterricht für Klassen 5 - 10 darf nur noch kontaktfrei erfolgen. Hilfestellung mit Maske bleibt möglich.
-> Im Musikunterricht ist das Singen in Räumen nur noch mit Maske erlaubt (sofern 2m Abstand in alle Richtungen eingehalten wird).
Blasinstrumente dürfen nur noch in sehr großen Räumlichkeiten wie Aula oder Sporthalle gespielt werden.
-> Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind nun auch im Inland bis 31. Januar 2022 untersagt.
-> Volljährige Schüler*innen sind für den Eintritt zu Veranstaltungen/Einrichtungen/Geschäften etc. nicht mehr durch Vorlage eines Schülerausweises o.ä. von der Testpflicht befreit.
Quarantäneregelungen für Schüler*innen
Hier findet sich eine Übersicht, die gut und verständlich beschreibt, wer wann als Kontaktperson oder Corona-positv-Getestete*r in Quarantäne muss.